Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zu oder von der Arbeit oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen Unfall, ist dieser über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In diesem Fall stehen dem Geschädigten umfangreiche Leistungen zu. Es handelt sich dabei um mögliche Leistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente und Umschulungen.
Primär soll die Teilhabe am Arbeitsleben durch Heilverfahren und Rehabilitation ermöglicht werden, währenddessen der Geschädigte Verletztengeld bezieht.
Sind diese Maßnahmen erfolglos und es ist dem Versicherten nicht möglich, wieder uneingeschränkt am Arbeitsleben teilzunehmen, können Entschädigungsleistungen erbracht werden, die die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Form von Verletztenrente und Umschulungen ausgleichen.
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Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.
In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.
Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?