Im Zuge der COVID19-Pandemie hat sich der Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger zunehmend in das Homeoffice verlegt. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren, gesetzlich abgesichert sind. Hierbei muss die Unfallursache, bzw. die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall infolge eigenwirtschaftlicher (privater) Tätigkeiten sind dabei nicht versichert.
Mehr zum Thema: Arbeitsunfall im Homeoffice
Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.
Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.
Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.