Egal, ob bei Krankheit oder Arbeitsunfall: während der ersten sechs Wochen der Krankmeldung ist im Regelfall der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent zu leisten. Ab der siebten Woche wird die Geldleistung hinsichtlich der Art der Krankmeldung unterschieden. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.
Falls du dich gegen den Gehaltsverlust ab der siebten Woche der Krankmeldung absichern möchtest, kannst du das privat in Form einer Krankentagegeldversicherung tun.
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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.
Anwaltskosten variierten sehr stark. Sicher ist, es kann sehr teuer werden. Vor allem, wenn der Rechtstreit länger andauert oder sich komplizierter gestaltet als zunächst angenommen. Aber was kostet ein Anwalt genau?
Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.