Vorteil Arbeitsunfall

Was ist mein Vorteil bei einem Arbeitsunfall? - Glück im Unglück

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Ist ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft, hat man als Geschädigter viele Vorteile. Egal ob medizinische Versorgung, Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf oder das soziale Leben, alle Kosten werden komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Bleiben langandauernde Schäden zurück, kann zudem eine Verletztenrente ausgezahlt werden, um bleibende Beeinträchtigungen zu entschädigen.

Dein Vorteil bei einem Arbeitsunfall - Glück im Unglück

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?

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Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

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Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

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Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Sozialrecht gegen Berufsgenossenschaft

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Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Stefan B. (34)

Dresden

Küchenchef 

Arbeitsunfall

494,29€/Monat (GUV)

Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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