Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Wann und ob die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die BG Verletztengeld, bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten, eine Verletztenrente. Als Voraussetzung hierfür muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.  

Der Verletztenrente geht eine umfangreiche Förderung des Heilungsprozesses durch die gesetzliche Unfallversicherung voraus. Kosten für die Heilbehandlung, Reha und die Versorgung mit Hilfsmitteln gehören zum Leistungsangebot der Berufsgenossenschaft. Maßgebliches Ziel dieser Maßnahme ist die vollständige Heilung und die Wiedereingliederung des Geschädigten ins Berufsleben.  

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Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

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„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Murat E. (48)

Köln

Restaurantleiter

Berufsunfähigkeit

59.214€ (PV)

2.835,50€/Monat (PV)

Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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